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Erstberatungsbrief: Steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer / Anschreiben

Anton-Rudolf Götzenberger
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  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   

Thema: Steuerfreie Sachbezüge für Ihre Arbeitnehmer

Unser Termin/unser Telefonat am/vom …
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

Als Arbeitgeber müssen Sie sich früher oder später mit Lohnerhöhungsforderungen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang sollten Sie Ihre Mitarbeiter darüber aufklären, was von einer Lohnerhöhung nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung übrig bleibt. Im Regelfall wir die Lohnerhöhung zur Hälfte mit zusätzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wieder gekürzt. Ich/wir möchten Ihnen daher mit diesem Schreiben diverse Alternativen zu Lohnerhöhungen aufzeigen und Ihnen die steuerlichen Möglichkeiten einer alternativen Gewährung von Lohnersatzleistungen darlegen. Insbesondere die Gewährung von Sachbezügen stellt eine lohnenswerte Alternative zur Lohnerhöhung dar. Denn der Gesetzgeber hat die Freigrenze für Sachbezüge als Lohnersatzleistung in den letzten Jahren angehoben.

Als attraktive Sachbezugsvariante sind bei Arbeitnehmern Gutscheinen und Geldkarten besonders beliebt. Hier müssen jedoch einige wichtige Grundregeln beachtet werden. Gerne informiere ich /informieren wir Sie Sie darüber näher

Freigrenze für Sachbezüge

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern Sachbezüge im Wert von 50 Euro pro Kalendermonat, im Jahr also insgesamt 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden.

Bei der Gewährung von Sachbezügen müssen allerdings diverse steuerliche Besonderheiten beachtet werden. So handelt es sich bei dem 50 Euro-Betrag nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Die Überschreitung der Freigrenze ist für jeden Kalendermonat gesondert zu prüfen. Ein Betragsausgleich unter mehreren Kalendermonaten oder auf das Jahr gerechnet ist nicht...

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