Entscheidungsstichwort (Thema)
"issued and outstanding shares" als maßgebliche Bezugsgröße an einer nach dem Recht des Staates Delaware gegründeten INC. bei Anwendung des § 17 EStG
Leitsatz (redaktionell)
Für die Bestimmung der Höhe und damit der Relevanz der prozentualen Beteiligung an einer nach dem Recht des Staates Delaware gegründeten INC. ist auf die Anzahl der tatsächlich ausgegebenen "issued and outstanding shares" als "Kapital" abzustellen und nicht auf die im Register des Secretary of State von Delaware eingetragenen genehmigten "authorized shares" (entgegen FG Münster 11 K 3468/11 E vom 27.11.2013 und FG Münster 7 K 3225/13 E vom 06.12.2016).
Normenkette
EStG § 17
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob im Jahr 2011 eine wesentliche Beteiligung vorliegt und damit ein Veräußerungsgewinn im Sinne von § 17 EStG in Höhe von 2.488.120,00 € zu besteuern ist.
Der Kläger ist der Sohn von Herrn A (verstorben am 01.03.2014, im Folgenden: Steuerpflichtiger) und dessen Alleinerbe. Der Steuerpflichtige wird im Streitjahr einzeln veranlagt und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In einer Anlage zur Einkommensteuererklärung für 2011 und im Folgejahr für 2012 erklärte der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen an der Firma INC. mit Sitz in Delaware/USA, im Jahr 2011 i.H.v. 3.399.009,40 € und im Jahr 2012 i.H.v. 741.027,40 €. Der Veräußerungsgewinn unterliege jeweils dem Teileinkünfteverfahren.
Der zugrundeliegende Sachverhalt stellte sich wie folgt dar:
Der Steuerpflichtige war Alleingesellschafter der C GmbH mit Sitz in 1 (Amtsgericht 1, HRB xx). Die Anteile an der C GmbH veräußerte er mit Vertrag vom xx.xx.2008 an die Unternehmensgruppe INC. und erhielt neben der Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 2.282.597 € im Tausch 1 296 165 Anteile an der INC. (vgl. "Agreement for the sale and purchase of the share capital in C vom xx.xx.2008). Auf die Anteile an der INC. entfielen Anschaffungskosten i.H.v. 1.560.972 € (vgl. die Feststellungen zur Betriebsnahen Veranlagung für 2008 vom 13.12.2012). Die Anzahl der Anteile und die Höhe der Anschaffungskosten sind zwischen den Beteiligten unstreitig.
Die Firma INC. ist eine Kapitalgesellschaft (incorporation nach dem Recht des US-amerikanischen Bundesstaates Delaware), die in England und später in den USA börsennotiert und bei der US-Börsenaufsichtsbehörde "United States Securities and Exchange Commission (SEC)" registriert war. Die INC. wurde am xx.xx.2006 in Delaware als D, als eine sog. "blank check company" gegründet. Als Folge der Verschmelzung mit der Firma D am xx.xx.2007 war die INC. nunmehr berechtigt 1 000 000 Aktien als "Preferred Stock", Vorzugsaktien, und 150 000 000 Aktien des "Common Stock", d.h. als "Stammaktien" auszugeben, von denen am xx.xx.2008 32 542 388 ausgegeben, "issued" waren (vgl. "Form 10-K", zum Ende des Steuerjahres 31.12.2007, S. 1 https://www.sec.gov/xx).
In dem bei der SEC mit dem "FORM 10-Q" einzureichenden Quartalsbericht zum xx.xx.2008 vom xx.xx.2008, d.h. vor Abschluss des Kaufvertrages vom xx.xx.2008, gab INC. die "issued and outstanding shares" mit 32 547 406 zum xx.xx.2008 bei unveränderten 150 000 000 authorized shares an (https://www.sec.gov/xx siehe dort Seite).
Nach dem letzten bei der Börsenaufsicht nach dem Securities Exchange Act von 1934 in standardisierter Form hinterlegten Jahresbericht zum 31.12.2009 ("Form 10-K" der INC. zum 31.12.2009, https://www.sec.gov/xx xx) betragen die "authorized shares" der INC. 150 000 000 Stammaktien zu je 0,0001 US-$ (zuzüglich 1 000 000 Vorzugsanteile zu je 0,0001 US-$) und die "issued and outstanding shares" 37 277 808 Anteile. Diese Anteile wurden auch in der veröffentlichten Bilanz zum 31.12.2009 ausgewiesen.
Laut Beschreibung des "common stock" gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC wurden die ausgegebenen Anteile von ca. 101 Anteilseignern gehalten. Die Anteile an der INC. (bezeichnet als "common stock") wurden bis zum xx.xx.2009 bzw. die Bezugsrechte bis xx.xx.2009 an der "Alternative Investment Market" (AIM) der Londoner Börse (London Stock Exchange) gehandelt (vgl. "Form 10-K" für das am 31.12.2009 endende Steuerjahr, S. ...). Durch Beschluss der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteilseigner und Bezugsrechtsinhaber wurde festgelegt, den Börsenhandel und Vertrieb des "common stock" einzustellen. Zum 31.12.2009 wurden die Anteile und Bezugsrechte an keiner Börse öffentlich gehandelt.
In der Einkommensteuererklärung für 2011 erklärte der Steuerpflichtige, dass er im Jahr 2011 1 080 138 Anteile an der INC. und am 16.04.2012 die verbleibenden 216 027 Stück verkauft habe. Der Steuerpflichtige sei mit mehr als 1 % an der INC. beteiligt gewesen.
Den Veräußerungsgewinn in 2011 ermittelte der Kläger wie folgt:
Verkaufspreis:
Verkauf am 02.03.2011 |
2.635.529,40 US-$ |
1.907.790,00 € |
Verkauf am 24.03.2011 |
3.953.31... |