Zusammenfassung
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Was ist die kalte Progression? Worum geht es bei ihrem Ausgleich? Und wer profitiert wie davon? In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die kalte Progression.
Worum geht es beim Ausgleich der kalten Progression?
Die hohe Inflation, also die Teuerung, belastet einerseits Bürgerinnen und Bürger und führt bei inflationsbedingten Lohnerhöhungen andererseits zu höheren Einnahmen bei der Einkommensteuer (sogenannte "kalte Progression"). Auf solche inflationsbedingten Mehrbelastungen wollen wir jedoch verzichten, indem wir für Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer – die Steuerlast an die Inflation anpassen (zuletzt Inflationsausgleichsgesetz vom 8. Dezember 2022 mit Tarifanpassung 2023 und 2024; aktuell Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes zur Anpassung der Tarife 2025 und 2026). Das ist für uns ein Gebot der Fairness – der Staat darf sich an der hohen Inflation nicht auch noch bereichern.
Was ist die kalte Progression?
Gemäß dem Progressionsbericht werden als kalte Progression Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.
In einfacheren Worten: Der Begriff der "kalten Progression" bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.
Was würde passieren, wenn die kalte Progression nicht ausgeglichen würde?
Reagiert der Gesetzgeber nicht auf den Effekt der kalten Progression, steigt die Belastung für die Steuerpflichtigen allmählich an. Man spricht im Zusammenhang von der kalten Progression auch von einer "Steuererhöhung durch Untätigkeit".
Auf welcher Basis wird die kalte Progression bemessen?
Die Bundesregierung legt regelmäßig alle 2 Jahre einen Bericht zur Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer vor. Für die Modellrechnung wird angenommen, dass alle Steuerpflichtigen im Folgejahr eine Einkommenssteigerung in Höhe der Preisentwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte (= maßgebliche Inflationsrate) erhalten. Die Höhe der maßgeblichen Inflationsrate wird als Maßstab für die Verschiebung der Tarifweckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression auf tariflicher Ebene herangezogen.
Weshalb hat die Bundesregierung die kalte Progression ausgeglichen?
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat betont, dass der Ausgleich der kalten Progression ein Gebot der Fairness ist. Der Staat darf sich an den Auswirkungen der hohen Inflation nicht bereichern. Die hohe Inflation bedeutet ohnehin schon eine starke Belastung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener wie für die arbeitende Mitte. Das widerspricht auch unserem Koalitionsvertrag, der Steuererhöhungen ausschließt. Zudem stellt die kalte Progression eine Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss dar.
Seit wann wird die kalte Progression im Steuertarif korrigiert?
Das Bundesfinanzministerium legt seit 2015 alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht vor. Darin werden die Effekte der kalten Progression transparent dargestellt. Seit 2016 ist es gängige Praxis, dass der Steuergesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – auf Basis des Progressionsberichts den Steuertarif im Einkommensteuergesetz an die jeweilige Inflationsrate anpasst. Gerade in Zeiten hoher Inflation ist es umso mehr geboten, dass an dieser Praxis festgehalten wird.
Nachfolgend sind die bisher vorgelegten Steuerprogressionsberichte und die Gesetze zusammengestellt, in denen zum Ausgleich der kalten Progression entsprechende tarifliche Änderungen umgesetzt worden sind:
Steuerprogressionsberichte und Gesetze
Steuerprogressionsbericht |
Zeitraum |
BT-Drucksache |
Gesetzliche Umsetzung |
Erster |
2013-2016 |
18/3894 |
Tarifänderung für 2016 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015, BGBl. I S. 1202 |
Zweiter |
2016-2017 |
18/8183 |
Tarifänderung für 2017 und 2018 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016, BGBl. I S. 3000 |
Dritter |
2018-2019 |
19/5450 |
Tarifänderung für 2019 und 2020 Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen – Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018, BGBl. I, S. 2210 |
Vierter |
2020-2021 |
19/22900 |
Tarifänderung für 2021 und 2022 Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen – Zweites Familienentlastungsgesetz vom 1. Dezember 2020, BGBl. I, S. 2616 Steuerentlastungsgesetz vom 23. Mai 2022, BGBl. I, S 749 |
Fünfter |
2022-2023 |
20/4444 |
Tarifänderung für 2023 und 2024 Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) vom 8. Dezember 2022, BGBl I, S 2230 |
Wie wird die kalte Progression ausgeglichen?
Zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression auf ...