AfD legt Gesetzentwurf gegen kalte Progression vor
In einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion heißt es, die Folgen der kalten Progression sollten durch eine neue Tarifformel im Einkommensteuergesetz in Zukunft vollständig für jedes Jahr abgebaut werden. Ziel sei es, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten.
Orientierung am Verbraucherpreisindex
Der Entwurf sieht die automatische Anpassung der Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und eine automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz vor. Diese Normierung erfolge mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Ausgangspunkt dafür soll die Prognose des Verbraucherpreisindexes der Bundesregierung für das jeweils laufende Jahr sein. Etwaige Prognosefehler seien im Folgejahr zu berücksichtigen. Dieses Indexierungsverfahren stellt nach Ansicht der AfD-Fraktion sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolge.
Kritk am bisherigen System
Nach dem bisherigen System der alle zwei Jahre vorgelegten Berichte über die Wirkung der kalten Progression und den darauf folgenden Änderungen am Steuertarif würden solche Anpassungen immer dem Abwägungsprozess der regierungstragenden Fraktionen unterliegen mit der Folge, dass die kalte Progression zu spät oder teilweise gar nicht abgebaut worden sei, kritisiert die AfD-Fraktion. Anpassungen von Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen erfolgten praktisch willkürlich und oftmals ohne erkennbaren Bezug zur Inflation.
Nach Angaben der AfD-Fraktion belastet die automatische Anpassung der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz den Bundeshaushalt nicht zusätzlich. Es handele sich hierbei lediglich um das Zurückführen von durch den Effekt der kalten Progression entstandene Steuermehreinnahmen.
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