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Hessisches FG Beschluss vom 04.12.2001 - 11 V 3177/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 EStG, die den sofortigen vollständigen Verlustausgleich einschränkt, mit Verfassungsrecht vereinbar ist, wenn es sich um echte Verluste handelt, die anders als bloße Buchverluste, tatsächlich und in vollem Umfang das verfügbare Einkommen des Steuerpflichtigen und damit seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern.

 

Normenkette

EStG § 2 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1

 

Streitjahr(e)

1999

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über die Frage, ob ernstliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Mindestbesteuerung bestehen, wenn es sich bei den erlittenen Verlusten um „echte Verluste” handelt. Dem Rechtsstreit liegt nachfolgender Sachverhalt zugrunde:

Die Antragsteller - im folgendenden kurz: ASt. - sind Eheleute, die im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der ASt. ist von Beruf ...................( Freiberufler ) , die ASt. ist ...................( Freiberuflerin ) .

Insgesamt erzielten die ASt. positive Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, aus Beteiligungen und aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.388.805,-- DM. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 1999 machten die ASt. weiter negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 2.988.679,-- DM geltend. Diese Verluste resultieren aus der Beteiligung der ASt. an mehreren Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die Mitte der 80er Jahre gegründet worden sind. Bei den Gesellschaften handelt es sich um Immobiliengesellschaften mit sämtlich in den alten Bundesländern (....................) bzw. Berlin-West gelege...

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