(1) 1Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt. 3Sie sind in der folgenden Tabelle für Gebäude und raumbildende Ausbauten in Vomhundertsätzen der Honorare des § 16 und für Freianlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des § 17 bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare

 

 

Gebäude Freianlagen raumbildende Ausbauten
1.

Grundlagenermittlung

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
3 3 3
2.

Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
7 10 7
3.

Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
11 15 14
4.

Genehmigungsplanung

Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
6 6 2
5.

Ausführungsplanung

Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
25 24 30
6.

Vorbereitung der Vergabe

Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
10 7 7
7.

Mitwirkung bei der Vergabe

Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
4 3 3
8.

Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung des Objekts
31 29 31
9.

Objektbetreuung und Dokumentation

Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
3 3 3
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Grundlagenermittlung

 

Klären der Aufgabenstellung Bestandsaufnahme
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf Standortanalyse
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Betriebsplanung

Aufstellen eines Raumprogramms
Zusammenfassen der Ergebnisse

Aufstellen eines Funktionsprogramms

Prüfen der Umwelterheblichkeit

Prüfen der Umweltverträglichkeit
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

 

Analyse der Grundlagen Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte) Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen
Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele) Aufstellen eines Finanzierungsplanes
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben

Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)

Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme

Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes

Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

 

Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -Vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung

 

Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht

 

Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

 

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

 

Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikali...

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