Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger, Friedhelm Schillinger
Kurzbeschreibung
Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei Personengesellschaften abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren, und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.
Einführung
Für Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person (oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter) ist, gelten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) entsprechend, sodass auch ein Anhang zu erstellen ist. Zusätzlich sind die Bestimmungen des § 264c HGB zu beachten, die u. a. den Ausweis des Eigenkapitals regeln. Hauptanwendungsfall des § 264a HGB ist die GmbH & Co. KG.
Neben den umfangreichen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Personengesellschaften steuerliche Besonderheiten, wie z. B. Sonderbetriebsvermögen, Sondervergütungen und -betriebsausgaben oder die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für die GmbH & Co. KG die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 30 GmbHG und die hierzu ergangene BGH-Rechtsprechung zu beachten.
Mit den nachfolgenden Checklisten behalten Sie trotz der Vielzahl und Komplexität der Vorschriften für die Jahresabschlusserstellung von Personengesellschaften den Überblick, insbesondere auch über die aktuelle Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung. Zusätzlich berücksichtigt die Checkliste Besonderheiten bei der Betriebsaufspaltung sowie die hierzu ergangene aktuelle BFH-Rechtsprechung.
Die Autoren: |
Tobias Junker-Jäger, Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB Friedhelm Schillinger, Steuerberater, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
Siehe auch |
Jahresabschluss-Checkliste 2017, Allgemein, Vorarbeiten Jahresabschluss-Checkliste 2017, Allgemein, Anlagevermögen Jahresabschluss-Checkliste 2017, Allgemein, Passivseite Jahresabschluss-Checkliste 2017, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Jahresabschluss-Checkliste 2017, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) Jahresabschluss-Checkliste 2017, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten Jahresabschluss-Checkliste 2017, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz Jahresabschluss-Checkliste 2017, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz |
Jahresabschluss-Checkliste Personengesellschaften
Praxis-Checkliste: Handelsbilanz/Allgemein |
1. Liegt ein unterzeichneter Beschluss über die Feststellung des Vorjahresabschlusses vor? Wurde berücksichtigt, dass durch den zivilrechtlich wirksamen Feststellungsbeschluss auch die Gewinnverteilung für verbindlich erklärt wird und somit ein gesonderter Gewinnverwendungsbeschluss nicht mehr erforderlich ist? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
2. Wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses sämtliche die Bilanzierung betreffenden Regelungen des Gesellschaftsvertrags beachtet? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
3. Wurden sämtliche schuldrechtlichen Vereinbarungen – insbesondere Gebrauchsüberlassungen gemäß § 540 BGB – zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern in der handelsrechtlichen GuV der Personengesellschaft erfasst? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
4. Wurde geprüft, ob ein Anstellungsvertrag vorliegt und die darin festgelegte Vergütung handelsrechtlich in vereinbarter Höhe als Personalaufwand verbucht wurde oder es sich um eine in der Gewinnverteilung zu berücksichtigende Vorwegvergütung handelt? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
5. Wurden in der Handelsbilanz ausschließlich Vermögensgegenstände bilanziert, die in wirtschaftlicher Hinsicht Gesellschaftsvermögen darstellen (dies gilt auch bei privater Nutzung durch Gesellschafter)? Wurde sichergestellt, dass in der Handelsbilanz keine im Eigentum einzelner Gesellschafter befindlichen Vermögensgegenstände bilanziert wurden? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
6. Wurde bei ausstehenden Pflichteinlagen beachtet, dass diese unabhängig von deren Einforderung entweder auf der Passivseite offen vom Eigenkapital abzusetzen oder als gesonderter Aktivposten auszuweisen sind? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
7. Wurden bei Gesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen – in Abhängigkeit von den Regelungen im Gesellschaftsvertrag – , i. d. R. als Eigenkapital der Gesellschafter auf dem Kapitalkonto I ausschließlich die bedungene Einlage und auf dem Kapitalkonto II Einlagenrückstände und Entnahmen sowie nicht entnahmefähige Gewi... |