Zusammenfassung
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Wohnung anzuschaffen oder herzustellen, wird sich zwangsweise auch mit der Finanzierung der Kapitalmittel auseinandersetzen müssen. Ähnliches gilt, wenn man bestehendes Wohnungseigentum sanieren oder modernisieren will. Die KfW-Förderbank bietet hier eine Reihe von Programmen mit dem Ziel an, den Eigentümer bei der jeweiligen Maßnahme mit günstigen Krediten zu unterstützen. Selbst wenn man keinen Kredit benötigt, hat die KfW-Förderbank noch einige Geschenke in Form von Zuschüssen vorgesehen. Diese Zuschüsse müssen – wie der Name schon sagt – nicht zurückgezahlt werden.
1 Programme
Wohnungseigentümer
Die nachstehend aufgeführten Programme sind von der KfW-Förderbank speziell für Wohnungseigentümer entwickelt worden. Das Programm 131 fördert zusätzlich die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen. Aber auch Mieter können zum Teil in den Genuss einiger Programme kommen, wenn sie für bestimmte Maßnahmen die Erlaubnis des Vermieters vorlegen können.
Aber nicht nur natürliche Personen können von den KfW-Programmen profitieren. Einige Programme sind auch für kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände geeignet.
Übersicht Programme
Nachfolgende Programme werden hier erläutert:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124)
- KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Programm 134)
- Altersgerecht Umbauen – Kredit (Programm 159)
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Programm 201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Programm 202)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Effizienzhaus (Programm 261)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen (Programm 262)
- IKK – Barrierearme Stadt (Programm 233)
- IKU – Barrierearme Stadt (Programm 234)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Nichtwohngebäude – Kredit (Programm 263)
- BEG Kommunen – Klimafreundlich bauen und sanieren – Kredit (Programm 264)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Nichtwohngebäude – Zuschuss (Programm 463)
- BEG Kommunen – Klimafreundlich bauen und sanieren – Zuschuss (Programm 464)
- Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)
- Erneuerbare Energien – Premium (Programm 271/281)
- Energetische Stadtsanierung (Programm 432)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Programm 433)
- Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Programm 455)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Zuschuss
- KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Wohngebäude (297, 298)
- KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Nichtwohngebäude (299)
Alle Programme unterliegen einer ständigen Verbesserung oder Anpassung durch die KfW-Förderbank. Es wird seitens des Autors empfohlen, immer auch die Informationen auf der Webseite der KfW-Förderbank abzurufen. Die Webadresse lautet: www.kfw.de.
2 Vorabinformationen
2.1 Effizienzhaus
Bei den einzelnen Förderprogrammen ist immer die Rede von einem sog. Effizienzhaus. Es bietet sich also an, zunächst abzuklären, was damit eigentlich gemeint ist. Der Begriff "Effizienzhaus" ist ein Qualitätszeichen. Hiermit soll abgebildet werden, dass es sich hierbei um ein Objekt handelt, das im besonderen Maße energetischen Ansprüchen entspricht. Der Begriff wird mit einer Zahl kombiniert. Die Zahl gibt wieder, inwieweit das Objekt den Vorgaben der KfW-Förderbank entspricht. Die Werte sind aber nicht rein zufällig gewählt, sondern ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der energetische Wert eines Effizienzhauses ermittelt sich aus der Relation des Jahres-Primärenergiebedarfs (Qp) zu einem Referenzgebäude gemessen in Prozent. Je kleiner der sich ergebende Wert, desto niedriger und besser ist das Energieniveau des Objekts. Der Jahresprimärenergiebedarf umfasst die Energie, die im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für das Heizen, Lüften und die Warmwasseraufbereitung verbraucht wird.
Transmissionswärmeverlust
Neben dem Jahres-Primärenergiebedarf muss noch ein weiterer Wert erfüllt werden. Es handelt sich hierbei um den Transmissionswärmeverlust (HT). Mit diesem Wert wird die Qualität der Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenster und Boden wiedergegeben. Auch hier gilt, je niedriger der Wert, desto besser ist das Objekt gegen Witterungsverhältnisse isoliert.
In den KfW-Förderprogrammen sind derzeit 8 Effizienzhäuser geregelt.
Effizienzhaus |
Jahresprimärenergiebedarf bis maximal |
Transmissionswärmeverlust bis maximal |
40 plus |
40 % |
55 % |
40 |
40 % |
55 % |
55 |
55 % |
70 % |
70 |
70 % |
85 % |
85 |
85 % |
100 % |
100 |
100 % |
115 % |
115 |
115 % |
130 % |
Denkmal |
160 % |
175 % |
2.2 Was wird nicht gefördert?
Die KfW-Förderprogramme finden grundsätzlich keine Anwendung bei folgenden Maßnahmen:
Die Programme 124 und 134 schließen zusätzlich die Förderung aus, wenn das Objekt oder die Fläche vermietet wird.
2.3 Die Webseite der KfW-Förderbank
www.kfw.de
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