Eine Schuldbuchforderung ist eine nicht in einer Urkunde verbriefte Forderung aus einem von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Darlehen, die im Bundesschuldbuch (s § 20 Rn 1299 [Möllenbeck]) eingetragen wird. Die Forderungen werden als Wertrechte (s "Wertrechtsanleihe") in das Bundesschuldbuch eingetragen.

Der Emittent spart somit insbesondere die Kosten für den Druck der Wertpapiere, und es fallen keine weiteren Verwaltungskosten (Trennen, Bündeln, Sortieren der Zinsscheine an). Ausschließlich als Wertrechtsanleihen werden Bundeswertpapiere begeben (s "Bundeswertpapier").

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