Rn. 49
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Im Fall, dass ein beschränkt StPfl Anteile an einer ausländischen KapGes veräußert, mangelt es grds an einer Anknüpfung an beschränkt stpfl Einkünfte. Durch das SEStEG wurde der Tatbestand des § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e Doppelbuchst bb EStG eingeführt, der die Nachversteuerung der eingefrorenen stillen Reserven bei späterer Veräußerung durch Anteilseigner ohne Wohnsitz im Inland in folgenden Fällen sicherstellen soll:
- Buchwertansatz nach Verschmelzung aufgrund eines Antrags nach § 13 Abs 2 UmwStG
- Buch- oder Zwischenwertansatz bei qualifiziertem Anteilstausch aufgrund eines Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG
- bei Sitzverlegung einer europäischen Gesellschaft oder einer anderen KapGes in einen anderen Mitgliedsstaat der EU (§ 17 Abs 5 S 2 EStG).
Ein im Ausland ansässiger Gesellschafter ist daher mit dem Gewinn aus der Veräußerung an einer ausländischen KapGes beschränkt stpfl, wenn zuvor bei Sitzverlegung der KapGes ins Ausland nach § 17 Abs 5 S 2 EStG keine stillen Reserven aufgedeckt wurden.
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