Rn. 940

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 25 EStG befreit Entschädigungen nach dem InfektionsschutzG (IfSG, vom 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045) von der ESt und verfolgt damit sozialpolitische Zwecke.

 

Rn. 941

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Das IfSG sieht nur eine Entschädigung für den Verdienstausfall vor (s Rn 944f), somit ist § 3 Nr 25 EStG grds konstitutiv; lediglich für den kaum denkbaren Fall, dass der Verdienst steuerfrei oder nicht steuerbar sein sollte, ist die Vorschrift deklaratorisch.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge