Rn. 102
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 418 SGB III aF gewährte bis einschließlich VZ 2004 eine Eingliederungshilfe für Spätaussiedler. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 3 Nr 33, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der früheren Rechtslage verzichtet.
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