Rn. 43
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1/3 steuerfrei, sondern idR mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr 1 EStG zu versteuern. S dazu ausführlich BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Tz 190ff.
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