Rn. 1067
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Aus der Verbindung in § 3 Nr 26b EStG mit § 3 Nr 26 EStG ergibt sich, dass nur ehrenamtliche Betreuer begünstigt sind (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26b EStG Rz 2; auch s Rn 1066c).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen