Rn. 68
Stand: EL 130 – ET: 09/2018
§ 3b Abs 1, 3 EStG sehen gewisse Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- u Nachtzuschläge vor. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Arbeitsvertragsparteien den Grundlohnanspruch sehr niedrig u die Zuschläge sehr hoch ansetzen.
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