Rn. 242

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Keine AK liegen bei Rückgängigmachung des Kaufvertrags im VZ des Erwerbs vor, wenn zugesicherte Eigenschaften des Kaufobjekts nicht bestehen (BFH v 19.12.2007, IX R 50/06, BStBl II 2008, 480).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge