Rn. 248
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
Ersparte Aufwendungen führen zu keinen AK. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt hat der BFH entschieden, dass die vom Pächter übernommene Instandhaltungsverpflichtung bei dem Verpächter nicht zu Aufwendungen für den Erwerb eines Instandhaltungsanspruches führen. Die Bewertung würde auch dann mit null EUR erfolgen, wenn es sich bei diesem Anspruch um ein selbstständiges WG handeln würde (BFH v 12.02.2015, IV R 29/12, BStBl II 2017, 668).
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