Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtangemeldete Augenscheinseinnahme eines häuslichen Arbeitszimmers zulässig
Leitsatz (redaktionell)
Das FA darf die Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit der Begründung verweigern, der Steuerpflichtige habe die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung nicht nachgewiesen, wenn er die nichtangemeldete Augenscheinseinnahme ohne hinreichende Begründung verweigert.
Normenkette
AO 1977 §§ 88, 90, 92 Nr. 4, §§ 98, 99 Abs. 1; EStG 1987 § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1
Streitjahr(e)
1988
Fundstellen
Haufe-Index 425674 |
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