Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin hat bei Beginn ihrer Elternzeit noch 10 Urlaubstage offen. Während ihrer Elternzeit bekommt sie ein zweites Kind und schließt mit einer zweiten Elternzeit direkt an die erste an.

Was geschieht mit ihrem bei Beginn der ersten Elternzeit noch offenen Urlaubsanspruch?

Ergebnis

Mit Urteil vom 20.5.2008[1] hat das BAG die frühere anderslautende Rechtsprechung geändert: Der vor Beginn der ersten Elternzeit noch offene Urlaub kann auch noch nach der zweiten Elternzeit im laufenden Jahr oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden.

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