1. |
Der Direktor ist der Anweisungsbefugte und führt den Haushaltsplan der Agentur aus. |
6. |
Der Verwaltungsrat gibt eine Stellungnahme zu den endgültigen Jahresabschlüssen der Agentur ab. |
8. |
Die endgültigen Jahresabschlüsse werden veröffentlicht. |
9. |
Der Direktor übermittelt dem Rechnungshof spätestens am 30. September eine Antwort auf seine Bemerkungen. Diese Antwort geht auch dem Verwaltungsrat zu. |
10. |
Auf Empfehlung des Rates erteilt das Europäische Parlament dem Direktor vor dem 30. April des Jahres n + 2 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Jahr n. |
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