Rz. 94

Der Feststellungsbescheid ist für die jeweilige ESt-Veranlagung bindend, soweit der persönliche, sachliche und zeitliche Regelungsbereich der Einkünftefeststellung reicht.[1]

[1] Zur Bindungswirkung Frotscher, G., in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 182 AO Rz. 7ff.

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