Rz. 730
Mit der Richtlinie 2020/1756 wurde zum Ablauf der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU (d. h. zum 31.12.2020) eine spezielle USt-IdNr. für in Nordirland ansässige Unternehmen geschaffen. Im Rahmen des Austrittsabkommens unterliegen Warenlieferungen zwischen der EU und Nordirland weiterhin den EU-MwSt-Vorschriften, und die spezielle USt-IdNr. ermöglicht es der EU, zwischen Unternehmen in Nordirland und anderen Teilen des VK zu unterscheiden.
Gemäß Art. 8 des Protokolls zu Irland/Nordirland (Protokoll), das Bestandteil des Austrittsabkommens ist, gelten die in Anhang 3 des Protokolls aufgeführten MwSt-Bestimmungen des Unionsrechts, die Waren betreffen, nach der Übergangszeit in Nordirland weiterhin, um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden. Daher unterliegen Warenumsätze von Unternehmern und bestimmten nicht steuerpflichtigen juristischen Personen in Nordirland den MwSt-Bestimmungen des Unionsrechts, während für alle anderen Umsätze im VK und in Nordirland die MwSt-Bestimmungen des Rechts des VK gelten. Für das reibungslose Funktionieren des Mehrwertsteuersystems der Union ist es wichtig, dass alle Unternehmer, die in Nordirland Lieferungen bewirken und alle Unternehmer oder nicht steuerpflichtige juristische Personen, die innergemeinschaftliche Erwerbe gemäß Art. 214 Abs. 1 Buchst. a, b und c MwStSystRL bewirken, oder Unternehmer, die die Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Fernverkäufe von Gegenständen tätigen, in Anspruch nehmen, eine gesonderte MwSt-Identifikationsnummer erhalten.
Mit der Richtlinie wurden in Nordirland gesonderte MwSt-Identifikationsnummern mit einem spezifischen Präfix eingeführt, um zwischen Unternehmern und nicht steuerpflichtigen juristischen Personen, deren Umsätze mit Gegenständen in Nordirland den MwSt-Bestimmungen des Unionsrechts unterliegen, und solchen Personen zu unterscheiden, die andere Umsätze tätigen, für die sie im VK für MwSt-Zwecke registriert sind. Grundsätzlich basieren die Präfixe der USt-IdNrn. zur Kennzeichnung des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat, in der Union auf dem ISO-Ländercode 3166 Alpha 2. Nordirland ist in diesem System kein spezifischer Code zugewiesen; die ISO sieht jedoch die Möglichkeit vor, X-Codes für Gebiete ohne spezifischen Code zu verwenden. Daher wurde mit der Richtlinie die Verwendung des Codes "XI" für Nordirland geregelt (Art. 215 Abs. 3 MwStSystRL).