Rz. 136

[Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024

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