Rz. 45
[Autor/Stand] Für die Ermittlung des Verhältnisses der Wohn- oder Nutzflächen ist entscheidend, welchen Zwecken die jeweiligen Flächen dienen. Dabei wird unterschieden zwischen der Nutzung zu
- Wohnzwecken,
- eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken,
- öffentlichen Zwecken sowie
- sonstigen Zwecken.
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