Rz. 41
[Autor/Stand] Die folgende Abbildung[2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind.
Rz. 42
[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:
Bereich | Beschreibung | Vgl. in der Abbildung | Einbeziehung in die Ermittlung der BGF? |
---|---|---|---|
(1) | überdeckter und allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich |
|
Ja |
(2) | überdeckter, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich |
|
Ja |
(3) | nicht überdeckter Bereich bzw. nicht lotrecht überdeckter Bereich |
|
Nein |
Rz. 43
[Autor/Stand] In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind nur die Bereiche 1 und 2. Hintergrund ist, dass die Regelherstellungskosten (s. Rz. 9 ff.) ebenfalls nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche 1 und 2 berücksichtigen. Der Bereich 3 ist regelmäßig kostenanteilsmäßig unbedeutsam und wird daher nicht erfasst.
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