Rz. 60

[Autor/Stand] Mit dem Begriff der "Imkerei" im § 62 BewG sind alle Formen der Bienenhaltung erfasst, die auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtet sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Honigimkereien, bei denen als Nebenerzeugnis Wachs anfällt, und Spezialimkereien, die z.B. Königinnenzuchten oder Bienenhaltungen zu pharmazeutischen Zwecken betreiben.

 

Rz. 61

[Autor/Stand] Für die Honigimkereien ist von einer Nutzungsgröße von 30 Bienenkästen an aufwärts das vergleichende Verfahren zur Bewertung anzuwenden. Bei einer Nutzungsgröße von weniger als 30 Bienenvölkern ist eine nachhaltige Ertragsfähigkeit nicht gegeben. Bei Spezialimkereien ist das Einzelertragswertverfahren anzuwenden.[3]

 

Rz. 62

[Autor/Stand] Bei dem für die Honigimkereien anzuwendenden vergleichenden Verfahren ist Grundlage für die Ermittlung des Ausgangswerts der nachhaltig erzielbare Reinertrag je Bienenkasten, der mit einem Wirtschaftsvolk voll besetzt ist. Bei Bienenhaltung in Körben ist eine Umrechnung auf die Bewertungseinheit Bienenkasten vorzunehmen. Der Umrechnungsfaktor ist mit 0,6 anzusetzen.[5]

 

Rz. 63

[Autor/Stand] Als nachhaltig erzielbarer Reinertrag sind nach Abschn. 7.23 Abs. 2 BewRL 10 DM je Bienenkasten zu berücksichtigen. Damit sind eine durchschnittliche Nutzungsgröße von 50 Bienenkästen, ein normaler Besatz an Betriebsmitteln, mittlere Entfernungsverhältnisse bezüglich der Trachtwanderung, die Standfläche der Bienenkästen und eine mittlere Grundsteuerbelastung abgegolten. Der Ausgangswert der Imkerei ergibt sich aus der Multiplikation des Ausgangswerts je Bienenkasten mit der Zahl der Bienenkästen. Der Ausgangswert je Bienenkasten beträgt dabei 10 DM.[7]

 

Rz. 64

[Autor/Stand] Von dem ermittelten Ausgangswert sind für die Nutzungsgröße nach Zahl der Bienenkästen Abrechnungen oder Zurechnungen nach Maßgabe der Tabelle S 10 in Abschn. 7.24 BewRL vorzunehmen. Ebenso können noch Zurechnungen oder Abrechnungen wegen abweichender Grundsteuerbelastung in Betracht kommen. Der um die angeführten Abrechnungen und Zurechnungen korrigierte Wert ergibt den Vergleichswert der Imkerei.

 

Rz. 65– 67

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2020
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2020
[3] Abschn. 7.10 bis 7.25 BewRL.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2020
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2020
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2020
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2020

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