Kommentar

  1. Für nach dem 31.12.2004 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume sind USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln. Dafür stellt die Steuerverwaltung das kostenlose Programm ElsterFormular (www.elsterformular.de) zur Verfügung.
  2. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die USt-Voranmeldung und die LSt-Anmeldung auf Papier oder per Telefax abgegeben werden. Dem Antrag ist insbesondere dann zuzustimmen, wenn dem Unternehmer bzw. Arbeitgeber die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung nicht zuzumuten ist.
  3. Aus Vereinfachungsgründen ist es für bis zum 31.3.2005 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume nicht zu beanstanden, wenn die Abgabe der USt-Voranmeldung bzw. der LSt-Anmeldung in herkömmlicher Form als entsprechender Antrag des Unternehmers bzw. Arbeitgebers angesehen wird. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts ist nicht erforderlich.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 29.11.2004, IV A 6 – S 7340 – 37/04 / IV C 5 – S 2377 – 24/04

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