Ausgezeichnet!
Augenhöhe entscheidet
Bei dem Umgang mit Mitarbeitenden gibt es verschiedene Ansätze: Die einen sehen in ihnen emsige Arbeitsbienen, die ohne zu murren ihren Dienst tun sollen, die anderen kümmern sich gar nicht, und überlassen es dem Zufall, ob es gut oder schlecht läuft. Und es gibt diejenigen, die ein Unternehmen als ein Team sehen, das an einem gemeinsamen Ziel zum Vorteil aller Beteiligten arbeitet. Zu dieser Kategorie gehören die Kanzleien der HSP GRUPPE. Hier wird nach der Erkenntnis gelebt, dass zum Erfolg alle beitragen und dass dieser nur durch zufriedene Mitarbeitende zu erreichen ist.
Familienfreundlicher Arbeitgeber: das Dritte Mal in Folge
Die Zeitschrift freundin vergibt jährlich die Auszeichnung „Top Arbeitgeber – die familienfreundlichsten Unternehmen Deutschlands“. Untersucht wurden für die Auszeichnung neben allgemeinen Aspekten wie Vorgesetztenverhalten, Work-Life-Balance, Gleichberechtigung, Karriere/Weiterbildung, Gehalt/Sozialleistungen oder der Umgang mit älteren Kollegen, insbesondere auch familienrelevante Faktoren wie flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Kinderbetreuung oder betriebliche Altersvorsorge. Die Kanzleien der HSP GRUPPE haben diese Auszeichnung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erhalten.
Most Wanted Employer 2022
Die ZEIT Verlagsgruppe sieht die Kanzleien der HSP GRUPPE ebenfalls in einer Spitzenposition und hat ihnen den Titel „Most Wanted Employer 2022“ verliehen – damit bewertet die ZEIT Verlagsgruppe die 1.000 beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland hinsichtlich Unternehmenskultur, Gehalt und Arbeitsklima.
Bestwerte bei kununu
Kununu ist die größte Arbeitgeberbewertungsplattform in Deutschland. Hier können aktuelle und frühere Mitarbeitende Unternehmen umfangreich und anonym bewerten. Im November 2022 stehen die Kanzleien der HSP GRUPPE dort mit knapp 250 Bewertungen auf einer Top-Position. Der Gesamtscore beträgt 4,5 Sterne, die Weiterempfehlungsquote liegt bei 93 % und 86 % bewerten ihr Gehalt als gut oder sehr gut.
Von nichts kommt nichts
Die HSP GRUPPE ist stolz auf solche Auszeichnungen. Nicht ihrer selbst willen, sondern weil sie die Bemühungen bestätigen, die in den Kanzleien für eine hohe Arbeitsplatzqualität unternommen werden – sie sind eine schöne Bestätigung und zugleich ein Ansporn den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen.
Work-life-Balance – Leben und Karriere im Einklang
Früher war es normal, dass Karriere, Freizeit und Familie unvereinbar nebeneinander standen. Die Ansprüche – insbesondere der jüngeren Generationen – haben sich diesbezüglich geändert. Und das ist auch gut so. Häufig führten Überarbeitung und ein Missverhältnis aus zu viel Arbeit und zu wenig Privatleben von persönlicher Unzufriedenheit bis hin zu psychischen und körperlichen Beschwerden. Daher wird die Vereinbarkeit von Karriere, Freizeit und Familie in der HSP GRUPPE großgeschrieben, z. B. durch die Möglichkeit zu Homeoffice, flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit oder Sabbaticals.
Das liebe Geld: Es muss einfach stimmen
Was nutzen die besten und schönsten Arbeitsbedingungen, wenn das Geld nicht stimmt? Genau. Deshalb gilt in der HSP GRUPPE der Grundsatz "Gutes Geld für gute Arbeit". Die Vergütungsmodelle in den einzelnen Kanzleien sind unterschiedlich, gleichen sich aber darin, dass prinzipiell angemessene Gehälter gezahlt werden. In vielen HSP-Kanzleien stehen für die Mitarbeitenden weitere finanzielle Angebote bereit, wie z. B.:
- Erfolgsboni
- Umsatzbeteiligungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Sonstige Zuschüsse, Gutscheine und Benefits
Und wie steht es um die Karriere?
Der Anspruch der Kanzleien der HSP GRUPPE ist es, dass Mitarbeitende sich entsprechend ihren persönlichen Wünschen und Lebensmodellen optimal entwickeln können. Dazu gehört nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die berufliche und fachliche Weiterentwicklung. Den Mitarbeitenden stehen vielfältige Wege offen, sich weiterzuqualifizieren und vom Engagement zu profitieren. So sind auch Karrierewege von der Ausbildung hin zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater und sogar zur Kanzleipartnerschaft keine Seltenheit. Im Bereich der Karriereförderung bieten die Kanzleien der HSP GRUPPE den Mitarbeitenden z. B.:
- Laufende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Berufsbegleitendes Studium
- Aufstiegsmöglichkeiten
- Regelmäßige Feedbackgespräche und Unterstützung bei der persönlichen Karriereplanung
- Verantwortungsvolle Aufgaben, an denen Mitarbeitende wachsen können
Eine große Familie
In der HSP GRUPPE ist nicht nur eine familiäre Atmosphäre und ein gutes Betriebsklima in den einzelnen Kanzleien wichtig, sondern auch das kanzleiübergreifende Netzwerken. Mit derzeit knapp tausend Mitarbeitenden an gut hundert Standorten bundesweit ist die HSP GRUPPE eine große Kooperationsgemeinschaft mit vielen gemeinsamen fachlichen und sozialen Aktivitäten, z. B.:
- Soziales Netzwerk zur standortübergreifenden Kollaboration
- Schnelle Hilfe der Kanzleien untereinander bei fachlichen Fragestellungen
- Mitarbeitendentage
- Azubitage
- Kanzleiübergreifende Teamevents
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
6.922
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.601
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.809
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.758
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.749
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.521
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.51022
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.461
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.219
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
1.095
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024
-
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
14.11.2024
-
Steuerliche Besonderheiten und Vorteile der Immobilien-GmbH
13.11.2024
-
Selbstkontrahierungsverbot bei Umwandlung in Ein-Personen-GmbH
13.11.2024
-
Bekanntgabe bei widerrufener Steuerberatervollmacht
07.11.2024
-
Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung
06.11.2024
-
Photovoltaik-Direktinvestments: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
06.11.2024