Selbstverwaltung nicht dem Kampf gegen Geldwäsche opfern
Die jüngsten Entwicklungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Anti-Geldwäsche-Paket nahmen der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB Torsten Lüth, und StB Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, zum Anlass, sich in einem gemeinsamen Schreiben der German Tax Advisers an zuständige Europaabgeordnete und hochrangige Vertreter der EU-Kommission zu wenden.
Erhalt des Selbstverwaltungsrechts und Gleichbehandlung
Eine zentrale Forderung der German Tax Advisers ist der Erhalt des Selbstverwaltungsrechts der Steuerberater und die Gleichbehandlung mit anderen freien Berufen.
Der Standpunkt des EU-Rats sei dagegen ein anderer. Die Mitgliedstaaten hätten sich darauf geeinigt, eine nationale Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüfer und Steuerberaterkammern stülpen zu wollen. Eine solche Fachaufsicht könnte im geplanten Bundesfinanzkriminalamt angesiedelt werden.
Wesentlichen Einschnitt in den Kernbereich der funktionellen Selbstverwaltung
Dies würde aus Sicht der German Tax Adivsers einen wesentlichen Einschnitt in den Kernbereich der funktionellen Selbstverwaltung der jeweiligen Kammern bedeuten, die bisher lediglich der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Behörden unterlägen hätten. Mit dem Selbstverständnis eines unabhängigen Berufs sei eine solche Beschränkung unvereinbar.
Inwieweit durch eine solche Maßnahme ein Mehrwert im Kampf gegen Geldwäsche geschaffen wird, hätten die Mitgliedstaaten zudem unerwähnt gelassen.
Notare und Rechtsanwälte nicht betroffen
Der DStV weist darauf hin, dass Notare, Rechtsanwälte und andere unabhängige Rechtsberufe von einer Fachaufsicht verschont bleiben sollen. Faktisch wären somit allein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer fachaufsichtsgebunden.
Eine solche Unterteilung würde nach Ansicht der German Tax Adivser jedoch eine willkürliche und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der selbstverwalteten Berufe in Deutschland darstellen. Zudem unterstelle sie zu Unrecht, dass die Steuerberaterkammern, im Gegensatz zu den Kammern der anderen Berufe, ihrer Aufsichtsfunktion im Bereich der Geldwäschebekämpfung nicht oder nur unzureichend nachkämen.
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