Neue Geschäftsmodelle für Steuerberater

Die Digitalisierung hat die Steuerberatung fest im Griff. Wo manuelle Tätigkeiten entfallen, entstehen neue Aufgaben und Betätigungsfelder für Steuerberater. Digitale Vorreiter der Branche haben sich auf die Entwicklung bereits eingestellt. 

„80 Prozent des klassischen Buchungsgeschäftes werden im Zuge der Digitalisierung wegfallen“, ist Steuerberater Axel Bahr aus dem nordrhein-westfälischen Gevelsberg überzeugt. Angst macht ihm das nicht, im Gegenteil: Sein Mandantenkreis erweitert sich durch die Digitalisierung; die frei werdende Zeit nutzt er für bessere Beratung – auch für die Prozesse seiner Mandanten, die oft alles andere als digital sind. „In vielen Unternehmen ist die Digitalisierung noch nicht angekommen. Es fehlt der berühmte Ruck, der durch die Gesellschaft gehen muss“, sagt Bahr. Viele Firmen und auch Steuerberater seien bisher sehr zögerlich in Bezug auf Digitalisierungsprojekte, „weil unsere Gesellschaft stark darauf ausgelegt ist, als erstes potenzielle Grenzen und Risiken aufzuzeigen, statt die Chancen beim Schopfe zu packen“, sagt Bahr.

„Ich digitalisiere meine Mandanten, ob sie wollen oder nicht“

Steuerberater Axel Bahr


Der Digitalisierungsexperte hält Vorträge und Seminare zur Digitalisierung; erst kürzlich wurde seine Kanzlei von der DATEV offiziell als „digitale Steuerkanzlei“ ausgezeichnet. Er gehört nicht zu den zögerlichen Vertretern seiner Branche. „Ich digitalisiere meine Mandanten, ob sie wollen oder nicht“, sagt Bahr. Grund dafür ist auch eine zuvor gemachte Erfahrung. Als er versuchte, mit Hilfe seiner Mitarbeiter seinen Mandanten Digitalisierungsprojekte schmackhaft zu machen, stellte sich schnell heraus, dass er sich somit in eine Verkäuferrolle bewegen würde – das kam weder bei den Mitarbeitern noch bei den Mandanten an. Heute hat Bahr den Spieß umgedreht: In der Kanzlei wurde eine Scann-Station angelegt. Kommt der Mandant mit seinem Pendelordner in die Kanzlei, werden die Belege eingescannt. Bei dieser Gelegenheit kommt man ins Gespräch und kann bei Mandanten das Interesse wecken. Der Schritt, um nun über die Digitalisierung von weiteren Prozessen zu reden – die beiden Seiten die Arbeit erleichtern sowie Zeit und Kosten sparen – ist dann nur noch ein kleiner.

Steuerberater: Daten-Drehscheibe und Digitalisierungsexperte

Grundsätzlich gibt es aus Sicht von Bahr zwei Möglichkeiten, wie sich Steuerberater mit Beratungsangeboten rund um die Digitalisierung positionieren können: im nachgelagerten oder im vorgelagerten Bereich. Im nachgelagerten Bereich geht es vor allem um Planzahlen, Unternehmensberatung und Prognosen auf Basis aktueller Zahlen. Bahr hat sich für den vorgelagerten Bereich entschieden und berät seine Mandanten heute auch dazu, wie sie ihre Geschäftsprozesse digitalisieren können. Gleichzeitig sieht er sich als „Daten-Drehscheibe“ zu seinen Mandanten. Viele Unternehmer erledigen ihre Buchhaltung mit eigenen Lösungen, schrecken aber davor zurück, sie selbst ans Finanzamt zu übermitteln. Steuerberater können hier als Schnittstelle fungieren, in Echtzeit über ein entsprechendes Log-in einen Blick auf die Daten werfen und bei Bedarf korrigierend eingreifen. Sind keine Korrekturen nötig, hat der Mandant trotzdem ein gutes Gefühl, weil der Steuerberater die Richtigkeit seiner Angaben überwacht hat.

Manche Mandate könnte Bahr ohne Digitalisierung heute gar nicht annehmen, beispielsweise das in seiner Region vertretene Unternehmen mit der finnischen Geschäftszentrale, oder seine Firmenkunden aus Amerika. Ohne Internet, E-Mail und digitaler Buchungsplattform wären solche internationalen Mandate für seine 17-köpfige Kanzlei kaum zu stemmen.

Steuererklärung für Influencer und Bitcoin-Miner

Gleichzeitig bringt die Digitalisierung auch auf ungewohnten Feldern einen steuerlichen Beratungsbedarf mit sich, den es so vor zehn Jahren noch nicht gab: Beste Beispiele sind Influencer und Kryptowährungen. „Wir haben Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet“, erklärt Danilo Hergt, Steuerberater bei der Ronald Enke Steuerberatungsgesellschaft im thüringischen Jena. Noch immer seien viele Mandanten überrascht, dass sie ihre Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen in der Steuererklärung angeben müssen. Die steuerliche Behandlung ist jedoch ähnlich wie bei Rohstoffgeschäften. Auch das Mining von Kryptowährungen wirft steuerrechtliche Fragen auf.

„Wir haben Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet“

Steuerberater Danilo Hergt


Aber nicht nur Privatpersonen wenden sich an die Kanzlei, auch Unternehmen haben Beratungsbedarf. „Hierbei handelt es sich vor allem um IT-Firmen, die sich beispielsweise ausländische Aufträge in Bitcoins bezahlen lassen“, sagt Hergt, der selbst jahrelang in der IT-Branche tätig war. Eine hilfreiche Voraussetzung, um sich solchen neuen Themen zu widmen. „Man muss viel Wissen und Interesse für dieses Nischenthema mitbringen“, sagt Hergt. Ein Nischenthema, das sich rasant entwickelt. Der Gesetzgeber hält mit dieser Geschwindigkeit momentan nicht Schritt. Da Urteile des Bundesfinanzhofs bisher fehlen und Meinungen der Finanzämter dünn gesät sind, sind laut Hergt sowohl der Beratungsbedarf als auch der Gestaltungsspielraum groß. Und das dürfte auf absehbare Zeit so bleiben. „Die Rechtsprechung wird für die kommenden zehn Jahre mit dem Thema Kryptowährungen beschäftigt sein“, prognostiziert Hergt. Entsprechend dürfte dieser Bereich auch für die Steuerberatung noch lange Zeit relevant bleiben.

Neue Mandanten für Steuerberater

Ebenso wie sich Kryptowährungen etabliert haben, sind Influencer aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Influencer sind in der Presse oft ein Thema, wenn es darum geht zu beurteilen, wann ein Influencer-Post Werbung ist und als solcher gekennzeichnet werden muss und wann nicht. Doch auch steuerrechtlich werden viele Fragen aufgeworfen: „Es gibt in diesem Bereich viele Wissenslücken“, sagt Steuerberaterin Ute Fleischer, Partnerin der Steuerberatungsgesellschaft Malburg & Dr. Fleischer in Bautzen.

In ihrer Kanzlei melden sich vor allem „kleine“ Influencer, also Privatpersonen, die nun in das Business hineinrutschen und nicht wissen, wie sie ihre Social-Media-Aktivitäten steuerlich behandeln sollen. Ihnen bietet die Kanzlei das klassische Leistungsangebot, damit sie ihren Pflichten gegenüber dem Finanzamt nachkommen können. „Das Hauptproblem sind die Werbegeschenke, die Influencer auch ungefragt erhalten“, sagt Fleischer. Dazu gebe es die meisten Anfragen, beispielsweise was bei Verkauf oder Weiterverschenken dieser Geschenke zu beachten ist. Ebenso werden Fleischer zufolge viele Fragen zur Umsatzsteuerpflicht, Betriebsausgaben, Erklärungspflichten oder das Sammeln von Belegen gestellt. Die Kanzlei plant bereits, Antworten auf allgemeine Anfragen auf der Kanzlei-Website zu veröffentlichen. „Das Steuerrecht ist hier in vielen Punkten noch unklar, viele vorhandene Regelungen lassen sich nicht eins zu eins auf Influencer übertragen“, sagt Fleischer, die daher noch Klärungsbedarf seitens der Gesetzgebung sieht.

Auch wenn die Influencer-Beratung ein Nischenthema bleiben wird, hält Fleischer es für sinnvoll, sich auch auf solche Mandanten einzustellen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die eigene Kanzlei digital aufgestellt ist. Ist dies gegeben, könnte dies auch die Wahrnehmung als moderne Kanzlei einzahlen und sich positiv auf Recruiting-Maßnahmen abstrahlen: Mit dem händischen Verwalten und Archivieren von Papierbergen lockt man keine Fachkräfte der Generation der „Digital Natives“ an. Eine digitale Zusammenarbeit mit Social-Media-Influencern hingegen dürfte so manchem potenziellen Bewerber als die deutliche attraktivere Variante erscheinen. Dieses und auch die anderen genannten Beispiele zeigen deutlich: Wer sich als Steuerberater aktiv neue Beratungsfelder erschließt, hat gute Chancen, aus der Digitalisierung als Sieger hervorzugehen.

Karsten Zunke
Schlagworte zum Thema:  Steuerberatung, Change Management