Als Bewertungsstützpunkte dienen Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen.

[1] Anzuwenden bis 31.12.2024.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge