BMF, Schreiben v. 31.7.2000, IV D 1 - S 7234 - 7/00
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die folgenden tierärztlichen Leistungen mit dem normalen Steuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG belastet:
- Trächtigkeitsuntersuchungen bei Zuchttieren
- Maßnahmen der Unfruchtbarkeitsbekämpfung
- Kaiserschnitt
- Geburtshilfe
Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG kommt nicht zur Anwendung, weil die genannten Maßnahmen nicht unmittelbar der Tierzucht dienen.
Normenkette
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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