Folgende Handlungen sind verboten:
a) |
das Tätigen von Insidergeschäften und der Versuch hierzu, |
b)[1] |
Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen, oder |
c) |
die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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