Rz. 77
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Eine ordnungsgemäße Rechnung dient dazu, dem Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss im Normalfall die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers,
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
- USt-IdNr. des Leistungsempfängers, soweit der Gesamtbetrag der Rechnung 10.000 EUR übersteigt und es sich beim Leistenden um einen inländischen Unternehmer handelt,
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
- Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt,
- Entgelt, und den darauf anzuwendenden Steuersatz bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung,
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag,
- Ausstellungsdatum,
- fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung,
- die dem Unternehmer erteilte USt-IdNr. sowie
- bei Fremdwährungsrechnungen ist der Steuerbetrag zusätzlich in EUR anzugeben. Als Umrechnungskurs kommt der Tageskurs lt. Bankmitteilung, Tageskurs lt. EZB oder Durchschnittskurs lt. BMF infrage.
Rz. 78
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Hinsichtlich der für die Rechnungsausstellung anwendbaren Rechtsvorschriften ist in Übereinstimmung mit der RL 2010/45/EU zu beachten, dass österreichische Unternehmer stets eine Rechnung oder Gutschrift nach den Bestimmungen des österreichischen UStG auszustellen haben. Dies gilt auch dann, wenn sich der Leistungsort gemäß der B2B-Grundregel im übrigen Gemeinschaftsgebiet befindet und es dort zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt sowie für im Drittland ausgeführte Umsätze.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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