Rz. 79

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Jeder Unternehmer ist grundsätzlich berechtigt, für die erbrachten Leistungen Rechnungen auszustellen. Bei Umsätzen an Unternehmer für deren Unternehmen und an juristische Personen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten. Gleichzeitig besteht auch eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung an Nichtunternehmer innerhalb von sechs Monaten, wenn an diese eine i. Z. m. einem Grundstück stehende Werklieferung oder Werkleistung ausgeführt wird.

 

Rz. 80

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Dabei ist zu beachten, dass bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen sowie bei i. g. Lieferungen die Rechnungsausstellung spätestens am 15. Tag des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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