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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Nach dem lettischen Recht ist es zulässig, dass sich Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal 100.000 EUR und einem erwarteten Jahresumsatz von ebenfalls maximal 100.000 EUR für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entscheiden (vgl. Art. 137 Mehrwertsteuergesetz). Dazu ist eine Antragstellung erforderlich.

Die Umsatzgrenze erhöht sich auf 500.000 EUR für Steuerpflichtige, die bestimmte landwirtschaftliche Produkte liefern. Allerdings gilt in diesem Fall eine maximale Verschiebung der Steuerentstehung um einen Zeitraum von sechs Monaten. Unternehmen, die Unterhaltungs- oder Verwaltungsleistungen für Wohnimmobilien erbringen, können auf Antrag bei Umsätzen bis zu 2 Mio. EUR die Sonderregelung anwenden.

Der Vorsteuerabzug wird bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erst bei Bezahlung der Lieferantenrechnungen gewährt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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