Rz. 7c

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) künftig zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 (BGBl I 2024 Nr. 108) – bekanntermaßen erst am 22.03.2024 nach einem Vermittlungsverfahren – zugestimmt. Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vgl. Rz. 74a ff. Zur Neuregelung i. d. F. des Wachstumschancengesetzes s. Kommentierungsabschnitt Die E-Rechnung ab 01.01.2025 – ein erster Überblick.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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