Rz. 15
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der derzeitige Regelsteuersatz von 19 % wird seit dem 01.01.2007 erhoben (vgl. § 12 Abs. 1 UStG i. d. F. des HBeglG 2006 vom 29.06.2006, BGBl I 2006, 1402).
Rz. 16
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird seit dem 01.07.1983 erhoben, wobei sich die Liste der begünstigten Umsätze häufiger geändert hat (vgl. die Erläuterungen der Einzelvorschriften in Rn. 25 ff.).
Rz. 17
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
An dieser Stelle ausdrücklich hinzuweisen ist auf die jüngsten Änderungen (ab 01.01.2014) zu Briefmarken und dergleichen, Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (Anlage 2 Nrn. 49 Buchst. f, 53 und 54). Art 10 Nr. 5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) hat in § 12 Abs. 2 UStG die Nrn. 1 und 2 (Rn. 47) neu gefasst und die Nrn. 12 und 13 (Rn. 121 ff.) eingefügt.
Rz. 17a
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze
- zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
- von 19 auf 16 Prozent und
- von 7 auf 5 Prozent
abgesenkt.
Rz. 17b
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Mit dem "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" (BGBl I 2022, 1743) wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Umsatzsteuersenkung auf die Fernwärme ausgeweitet (dazu ausführlich Rz. 183 ff.).
Rz. 17c
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der Bundesrat hat am 07.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte die Änderungen am 22.10.2022 beschlossen, um u. a. die Gastronomie und die mittelständischen Brauereien zu entlasten (ausführlich hierzu Rz. 135 ff.).
Rz. 17d
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Seit dem 01.01.2023 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (Jahressteuergesetz 2022 – JStG 2022 – vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294; dazu ausführlich Rz. 140 ff.).