Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen
Hintergrund: Mit dem dritten Entlastungspaket wurde beschlossen, dass der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz vorübergehend gesenkt werden soll. So soll der Umsatzsteuersatz für entsprechende Lieferungen für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 bei sieben Prozent liegen (vgl. News).
Entwurf BMF-Schreiben
Mit dem Entwurf eines BMF-Schreibens werden folgende Themen in diesem Zusammenhang erörtert:
- Umsatzsteuersatzsenkung
- Auswirkungen der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
- Anwendungsregelungen
- Vereinfachungsregelungen
- Anhebung des Umsatzsteuersatzes zum 1. April 2024
BMF, Meldung v. 22.9.2022, III C 2 - S 7030/22/10016 :005
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024