Rz. 128

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist (Subunternehmer – Generalunternehmer), oder der selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Dies gilt auch dann, wenn der leistende Unternehmer ein inländischer Unternehmer ist. Der Leistungsempfänger ist nach den allgemeinen Grundsätzen zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 

Rz. 129

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist dabei weit auszulegen, d. h., er umfasst nicht nur Gebäude, sondern sämtliche mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?