Rz. 17

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 17 UStG bezieht sich auf alle in der Norm genannten Arten steuerpflichtiger Umsätze und betrifft daher:

 

Rz. 18

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Entsprechende Anwendung findet die Norm zudem in den Fällen des unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?