Rz. 44

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung (§ 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 3 UStG) ist eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung aufgrund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist. Das heißt, dass die Leistung im Wesentlichen automatisiert ist, nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht wird und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre (vgl. Anhang II der MwStSystRL).

 

Rz. 45

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen:

  • digitale Produkte, wie z. B. Software und zugehörige Änderungen oder Updates,
  • Dienste, die in elektronischen Netzen eine Präsenz zu geschäftlichen oder persönlichen Zwecken vermitteln oder unterstützen (z. B. Website, Webpage),
  • von einem Computer automatisch generierte Dienstleistungen über das Internet oder ein elektronisches Netz auf der Grundlage spezifischer Dateneingabe des Leistungsempfängers,
  • sonstige automatisierte Dienstleistungen, für deren Erbringung das Internet oder ein elektronisches Netz erforderlich ist (z. B. Dienstleistungen, die von Online-Markt-Anbietern erbracht und die z. B. über Provisionen und andere Entgelte für erfolgreiche Vermittlungen abgerechnet werden).
 

HINWEIS

Die Voraussetzungen der auf elektronischem Wege erbrachten sonstigen Leistungen sind laut BFH vom 01.06.2016 (Az: XI R 29/14, BStBl II 2016, 905) i. d. R. erfüllt, wenn ein Unternehmer auf einer Internet-Plattform seinen Mitgliedern gegen Entgelt eine Datenbank mit einer automatisierten Such- und Filterfunktion zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern im Sinne einer Partnervermittlung bereitstellt.

Erbringt ein Unternehmer mit Sitz im Drittland (z. B. USA) derartige Leistungen an Nichtunternehmer (Verbraucher) mit Wohnort im Inland, so liegt der Leistungsort im Inland.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge