Rz. 46

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In den folgenden Fällen handelt es sich um andere als auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG, nämlich um Dienstleistungen, die zum wesentlichen Teil durch Menschen erbracht werden, wobei das Internet oder ein elektronisches Netz nur als Kommunikationsmittel dient:

 

Rz. 47

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Data-Warehousing – offline – eine themenorientierte, integrierte, statische und nur zeitlich variable Sammlung von Daten, die so organisiert sind, dass sie die Bedürfnisse des Managements unterstützt, Versteigerungen herkömmlicher Art, bei denen Menschen direkt tätig werden, unabhängig davon, wie die Gebote abgegeben werden, z. B. persönlich, per Internet oder per Telefon, nichtautomatisierter Fernunterricht, z. B. per Post oder Internet, Reparatur von EDV-Ausrüstung, Zeitungs-, Plakat- und Fernsehwerbung, Beratungsleistungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzberatern per E-Mail, Internettelefonie, Kommunikation wie z. B. E-Mail, Telefon-Helpdesks, eine telefonische Sofort-Hilfe zur Lösung von EDV-Problemen, Videofonie, d. h. Telefonie mit Video-Komponente, Gewährung von Zugang zum Internet und World Wide Web, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz bei gleichzeitiger Übertragung der Sendung auf herkömmlichem Weg. Zum Leistungsort vgl. die Kommentierung zu § 3a Rz. 1 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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