Rz. 31

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Für die ZM, in der ausschließlich sonstige Leistungen gemeldet werden, gilt grundsätzlich das Quartal als Meldezeitraum (§ 18a Abs. 2 S. 1 UStG). Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals abgegeben werden. Dies gilt auch für diejenigen Unternehmer, denen für die Abgabe der USt-Voranmeldung die einmonatige Dauerfristverlängerung gewährt wird (§§ 46 bis 48 UStDV). Damit gibt es für die Abgabe der ZM keine Dauerfristverlängerung und im Übrigen einen von der USt-Voranmeldung abweichenden (Übermittlungs-)Abgabezeitpunkt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG) braucht der Unternehmer eine ZM nur für diejenigen Meldezeiträume abzugeben, in denen er sonstige Leistungen tatsächlich zu melden hat. Sog. Nullmeldungen sind nicht abzugeben.

 

Rz. 32

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Nach § 18 Abs. 9 S. 1 UStG kann der Unternehmer die ZM bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kj. übermitteln, in dem er im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG ausgeführt hat, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, wenn ihn das FA von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreit hat (§ 18 Abs. 2 S. 3 UStG). Dies gilt aber nur, wenn

  1. die Summe seiner Lieferungen und sonstigen Leistungen im vorangegangenen Kj. 200.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich nicht übersteigen wird,
  2. die Summe seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtigen sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, im vorangegangenen Kj. 15.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die Regelungen des § 18a Abs. 8 UStG geltend gem. § 18a Abs. 9 S. 2 UStG entsprechend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?