Rz. 11

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, die nach § 178 SGB III durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Gemäß § 176 SGB III ist die Zulassung des Trägers durch eine fachkundige Stelle grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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