Rz. 56b

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Überprüfung der Kunden-USt-IdNr.

  • Viele Unternehmer prüfen bei Vertragsschluss die ausländische USt-IdNr. des Kunden qualifiziert und fordern auf diesen Zeitpunkt das amtliche Bestätigungsschreiben an. Bis zur (Aus-)Lieferung der Ware vergeht i. d. R. noch einige Zeit; auf eine erneute Abfrage verzichten die Lieferanten dann. Das ist falsch! Benötigt wird die qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr. für den Tag der Lieferung!
  • Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Kfz-Händler bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss prüft, wenn die Lieferung zeitnah erfolgt (im Urteilsfall: 11 Tage, vgl. oben Rz. 49 ff.)
  • Die USt-IdNr. darf nicht nur bei der Neuaufnahme des Kunden geprüft werden, sondern muss regelmäßig verifiziert werden. Dies gilt auch für ...
  • ... Stammkunden! Das richtige Prüfungsintervall stimmen Sie bitte zusammen mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ab.
  • Im Auslieferungszeitpunkt sollten Sie daher die Gültigkeit der USt-IdNr. durch einen Screenshot nachweisen können.
  • Es bedarf seitens des Lieferanten keines Abgleichs, ob die Kunden-USt-IdNr. vom Bestimmungsland erteilt wurde (Abschn. 6a.1. Abs. 18 Satz 4 n. F. UStAE, BMF vom 9.10.2020, a. a. O.). Für – aus der Sicht von MIAS – Falschmeldungen hat ausschließlich der Kunde einzustehen (vgl. § 3d Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG).
  • Liegt dem Verkäufer im Zeitpunkt der Lieferung keine USt-IdNr. seines Kunden vor, sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht erfüllt. Die Steuerfreiheit entfällt. Dieser Mangel kann allerdings seit Neuestem (Abschn. 6a.1. Abs. 18 Satz 3 n. F. UStAE, BMF vom 9.10.2020, a. a. O.) durch nachträgliches Verwenden einer "im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. durch den Abnehmer" mit Rückwirkung geheilt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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