Rz. 65a
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Mit Urteil vom 26.06.2019 (V R 8/19 [V R 51/16], BStBl II 2022, 854) hat der BFH zunächst entschieden, Unternehmer könnten sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) berufen. Diese Entscheidung ist aufgrund der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 01.02.2022 ,V R 37/21 [V R 16/19], BStBl II 2022, 860) insoweit überholt.
Rz. 65b
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Im letztgenannten Urteil hat der BFH entschieden, die Steuerentstehung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG sei nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. Eine Teilleistung i. S. v. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird, erfordere eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Der nationale Begriff der Teilleistung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG entspreche zumindest im Regelfall den Begrifflichkeiten des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL, da es sich bei der wirtschaftlich teilbaren Leistung um eine Leistung mit einem "kontinuierlichen oder wiederkehrenden Charakter" handele. Eine Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG auf eine einmalige Leistung gegen bloße Ratenzahlung sei ausgeschlossen.
Rz. 65c
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Dadurch entfielen die Zweifel an einer zutreffenden Umsetzung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL durch den nationalen Teilleistungsbegriff, die zuvor aufgrund des EuGH-Urteils baumgarten sports & more vom 29.11.2018 (Rs. C-548/17, Vorabentscheidung zum BFH-Urteil vom 26.06.2019, a. a. O.) entstanden seien.
Rz. 65d
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ferner hat der BFH in seinem o. g. Urteil vom 01.02.2022 entschieden, dass die Vereinbarung einer Ratenzahlung keine Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG begründet.
Rz. 65e
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Das BMF teilt die neuere Rechtausfassung des BFH und hat Abschn. 13b.1. UStAE entsprechend fortgeschrieben (BMF vom 14.12.2022, a. a. O.; dazu ausführlich Weimann, AStW 2023, 134).