Rz. 142

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Als Folgeänderung aus der Neuregelung des § 3a Abs. 5 UStG (vgl. Rz. 143 f.) werden § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 11 bis 13 UStG aufgehoben; der bisherigen Ortsbestimmung am Sitz des Leistungsempfängers (Verbrauchsort) bei

  • Telekommunikationsdienstleistungen,
  • Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und
  • auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen,

die an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Drittlandsgebiet erbracht werden, bedarf es nicht mehr (BT-Drucks. 18/1995 vom 02.07.2014 zu Art. 9 Nr. 2 Buchst. a).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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