Rz. 155
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In der MwStVO (EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 5 UStG zu berücksichtigen sind:
- Art. 24a (Telekommunikations-, Rundfunk- oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen an besonderen Orten – Vermutung des Ansässigkeitsorts des Leistungsempfängers),
- Art. 24b (Telekommunikations-, Rundfunk- oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen über bestimmte Anschlüsse, Netze oder Geräte – Vermutung des Ansässigkeitsorts des Leistungsempfängers),
- Art 24d (Widerlegung der Vermutung des Ansässigkeitsorts des Leistungsempfängers bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige),
- Art. 31e (Leistungsort von Telekommunikations-, Rundfunk- oder elektronisch erbrachten Dienstleistungen i. Z. m. Beherbergungsleistungen).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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