3.4.5.1 Einführungsschreiben des BMF

 

Rz. 40

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das BMF führt hierzu aus (Abschn. 3a.2. Abs. 10 UStAE): "(10) Verwendet der Leistungsempfänger eine USt-IdNr., soll dies grundsätzlich vor Ausführung der Leistung erfolgen und in dem jeweiligen Auftragsdokument schriftlich festgehalten werden. 2Der Begriff "Verwendung" einer USt-IdNr. setzt ein positives Tun des Leistungsempfängers, in der Regel bereits bei Vertragsabschluss, voraus [...]"

 

Rz. 41

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Vgl. Abschn. 42c Abs. 3, Abs. 4 UStR 2008 zur "alten" Leistungsortverlagerung bei i. g. Güterbeförderungen u. Ä. sowie Abschn. 36 Abs. 6 S. 3 UStR 2008 zu den Arbeiten an und der Begutachtung von Mobilien und Abschn. 37 Abs. 1 S. 2 UStR 2008 zur Vermittlung.

 

HINWEIS

Die bisherigen "Spielregeln" zur Verlagerung des Leistungsorts durch geschickten Einsatz der USt-IdNr. (vgl. 3. Aufl. 2011, § 3a a. F. Kap. 3.4.3.2) sind entsprechend anzuwenden.

3.4.5.2 Mandantenempfehlung (vor allem beim Handeln unter Kaufleuten)

 

Rz. 42

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Im deutschen Handelsrecht gilt unter Kaufleuten das Schweigen als Zustimmung und kann damit zum Abschluss eines Vertrages führen. So ist z. B. nach dem Erhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das ein Kaufmann nicht akzeptieren will, grundsätzlich ein Widerspruch notwendig. Auch in § 362 HGB fingiert das Gesetz das Schweigen als Annahme. Daher könnte mit Matheis (UVR 2010, 57) unter Kaufleuten ein einseitiges Schreiben mit etwa folgender Formulierung verwendet werden: "Vereinbarungsgemäß verwendet ihre Gesellschaft XXX die Ihnen erteilte USt-IdNr. EUXXX für den Bezug sämtlicher Leistungen, die ab dem 01.01.2010 von unserer Gesellschaft YYY an ihre Gesellschaft ausgeführt werden. Bitte teilen Sie uns Gegenteiliges spätestens bis zum 31.03.2010 mit. Ihre Entscheidung, die USt-IdNr. zu verwenden, gilt bis zum Widerruf."

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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